S1-Leitlinie: Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau

In der Bundesrepublik ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen oder in entsprechenden geregelt. Die ist eine ärztliche Aufgabe. Die vorliegende Leitlinie enthält länderübergreifende Standards und Schlüsselempfehlungen für die Durchführung der ärztlichen Leichenschau, die sich aus den Gesetzen und Verordnungen der ableiten lassen. Auf wichtige Ausnahmen wird in der Leitlinie hingewiesen. Für Detailfragen sind jedoch die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

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