S1-Leitlinie: Die rechtsmedizinische Leichenöffnung

Die Leichenöffnung als unersetzbares Kernstück rechtsmedizinischer , als einmaliger, in ihrer Gesamtheit nicht wiederholbarer Akt setzt eine exakte und sorgfältige Befundaufnahme und Befunddokumentation voraus, d.h. sie hat eine gründliche äußere und innere Besichtigung zu umfassen.

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