vdek sieht Präzisierungsbedarf am Entwurf Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass das kurz nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes () einen Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) vorgelegt hat. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sieht aber Präzisierungsbedarf.

„Es ist positiv, dass die DiGAV jetzt vorliegt, die Verordnung ist ein weiterer Schritt für mehr im Gesundheitswesen. Das vorgesehene Bewertungssystem muss aber gewährleisten, dass positive Versorgungseffekte für die Versicherten haben. Reine Wellness-Apps können nicht dazugehören. Gut ist, dass die Hersteller mit Studien die positiven Versorgungseffekte nachweisen sollen. Leider lässt der Entwurf offen, welchen Evidenzgrad diese Studien haben sollen. Hier sollten die Bewertungskriterien präzisiert werden. […]

Pressemitteilung: vdek

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