KHZG-Fristen: Von der Realität eingeholt

Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes () auch nach Ende abschließen. Dazu legten die Deutsche (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung, die ins Jahr 2031 reicht, wirksam werden. Mankos, Ressourcen und Perspektiven beäugt Michael Thoss, freier Autor und IT-Manager, im Interview mit dem IT-Journal kritisch.

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