Bundessozialgericht entscheide am 6. März 2024 zur Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation und über Kostenerstattung für den Betrieb
Am 6. März 2024 wird das Bundessozialgericht (bsg) in Kassel abschließend über zwei wichtige Fragen entscheiden:
- Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors: Das BSG prüft, ob die Entscheidungen des Instanzgerichts SG Mainz rechtsfehlerfrei ergangen sind und ob der Honorarabzug bei Nichtinstallation der telematikinfrastruktur (TI) rechtmäßig erfolgt.
- Kostenerstattung für den Betrieb der ti-konnektoren: Ebenfalls am 6. März wird eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Höhe der Kostenerstattungen für den Betrieb der TI-konnektoren erwartet. Dabei geht es auch um die Frage, ob die pauschale Kostenerstattung für die Erstinstallation rechtmäßig umgesetzt wurde.
Die Ärzteverbände MEDI geno Deutschland e. V., MEDI baden-württemberg e. V. und MEDI Südwest e. V. unterstützen weiterhin die Bemühungen der Ärzteschaft, um sicherzustellen, dass das gesundheitssystem nicht durch technisch unsichere und kostspielige IT-Systeme belastet wird.