Bundessozialgericht entscheide am 6. März 2024 zur Rechtmäßigkeit des Honorarabzugs bei Nichtinstallation und über Kostenerstattung für den Betrieb

Am 6. März  wird das Bundessozialgericht () in Kassel abschließend über zwei wichtige Fragen entscheiden:

  1. Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors: Das BSG prüft, ob die Entscheidungen des Instanzgerichts SG Mainz rechtsfehlerfrei ergangen sind und ob der Honorarabzug bei Nichtinstallation der (TI) rechtmäßig erfolgt.
  2. Kostenerstattung für den Betrieb der : Ebenfalls am 6. März wird eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Höhe der Kostenerstattungen für den Betrieb der TI- erwartet. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Kostenerstattung für die Erstinstallation rechtmäßig umgesetzt wurde.

Die Ärzteverbände MEDI Deutschland e. V., MEDI e. V. und MEDI Südwest e. V. unterstützen weiterhin die Bemühungen der Ärzteschaft, um sicherzustellen, dass das nicht durch technisch unsichere und kostspielige IT-Systeme belastet wird.

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