Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Die COVID-19-Pandemie hat die vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vor große finanzielle und organisatorische Herausforderungen gestellt. Es ist davon auszugehen, dass viele Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weiterhin nicht die auslastung erreichen werden, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht. Zur finanziellen Absicherung erhalten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für die Ausfälle der Einnahmen, die dadurch entstehen, dass Betten nicht so belegt werden können, wie es vor dem Auftreten der COVID-19-Pandemie geplant war, Ausgleichszahlungen. Außerdem sind die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Einrichtungen und den krankenkassen an die durch die COVID-19-Pandemie bedingte besondere Situation der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten. Wegen der anhaltenden Belastungssituation ist eine Verlängerung des bis zum 31. März 2021 befristeten Zeitraums, in dem eine coronabedingte Anpassung von Vergütungsvereinbarungen erfolgen darf, erforderlich. […]
Quelle: Bundesrat (PDF, 1.12MB)