Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Durch eine neue soll die in den Gesundheitsfachberufen während der Corona- gesichert und die Ausbildungen flexibler gestaltet werdenDie Verordnung ermöglicht den Ländern, von den Berufsgesetzen und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abzuweichen.

Wesentliche Regelungen:

  • Nutzung digitaler und anderer geeigneter Unterrichtsformate,
  • Möglichkeit der Verlängerung der Ausbildung um höchstens sechs Monate,
  • Abweichung von Regelungen zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse,
  • Abweichung von Regelungen zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung
  • Abweichung von Regelungen zur Qualifikation der Praxisanleitung.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 267KB)

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