Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Die im Referentenentwurf vorgesehene Verortung und Verdichtung der ambulanten notfallversorgung an den Standort des Krankenhaus esentsprechen der Versorgungsrealität und verbessern die patientenversorgung. Außerdem werden die begrenzt vorhandenen Ressourcen so effizient und zielgerichtet eingesetzt. Die konkrete Umsetzung der mit dem Reformkonzept geplanten grundsätzlichen Neuorganisation der ambulanten Notfallversorgung geht aus den nachfolgenden Gründen jedoch in eine völlig falsche Richtung: Abzulehnen ist die vorgeschlagene Begrenzung der ambulanten Notfallversorgung auf integrierte notfallzentren (INZ)nach der engen Definition des Gesetzentwurfes. Dies hätte eine deutliche Ausdünnung medizinischer Versorgung im Notfall zur Folge: Würde die Anzahl der rund 1.200 ambulanten Notfallstandorte in den kliniken auf etwa die Hälfte der aktuellen Standorte reduziert werden, wie dies die erklärte Absicht der KBV ist, bedeutet dies für die Patienten längere Wege und wird noch höhere Belastungen und Wartezeiten an den zentralen Standorten verursachen. Eine verbesserte Versorgung wird so nicht erreicht. […]
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