Schreiben der DGfM an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband vom 24.06.2022
elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) vom 09.03.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf die
1. Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der krankenhausabrechnungsprüfung ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung -eVV) vom 09.03.2022
und im Namen der Deutschen gesellschaft für medizincontrolling e.V. möchten wir Sie hiermit auf eine controlling-spezifische Problematik aufmerksam machen. Diese betrifft eine Formulierung im ersten Satz des § 4 Abs. 5 der eVV, die in unserer Wahrnehmung weitreichende und schwer zu überblickende Folgen für krankenhäuser und Medizinische Dienste in Deutschland haben könnte.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Bedenken näher vor. Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. ist überzeugt, dass sich hier eine für alle Beteiligten vorteilhafte Anpassung erreichen ließe. […]