Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) und des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) zum Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) und der Verband rheumatologischer Akutkliniken e.V. (VRA) begrüßen grundsätzlich gesetzgeberische Initiativen, die zu einer Zunahme der Transparenz über das Leistungsgeschehen und die Qualität in der stationären Versorgung beitragen. Alle Maßnahmen müssen jedoch dahingehend bewertet werden, ob
- tatsächlich eine Transparenz hergestellt wird,
- die Adressaten (in diesem Fall Patientinnen und Patienten) in der Lage sind, aus den zur Verfügung gestellten Informationen die richtigen Schlüsse zu ziehen,
- der Aufwand für die Bereitstellung der neuen Informationen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht bzw.
- stattdessen bereits bestehende Veröffentlichungen aufwandsarm weiterentwickelt werden können.
Sind die geplanten Maßnahmen sinnvoll, ist zusätzlich zu prüfen, ob die gesetzlich geplante Umsetzung praktikabel ist […]







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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
(...) Hinweis der Redaktion: Dieser Kommentar wurde aus rechtlichen Gründen entfernt bzw. angepasst. Persönliche Erfahrungen können geteilt werden, jedoch dürfen …
Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …