Psychiatrische Kliniken in existenzieller Notlage
Budgetverhandlungsstau und PPP-RL-sanktionen sind eine toxische Mischung
Ab 2024 müssen psychiatrische Kliniken und Fachabteilungen, welche die PPP-RL für die Personalbemessung im psychiatrischen Einrichtungen nicht erfüllen, Sanktionszahlungen leisten, die sich zum Teil auch in drastischer Höhe bewegen. Das nationale PPP-RL-Benchmarkprojekt, welches von den psychiatrischen Unikliniken Göttingen, hannover und der psychiatrischen Fachklinik Lüneburg geleitet und von dem Fachausschuss für Entgelt in der Psychiatrie und Psychosomatik (FEPP) der dgfm beraten wird, macht das gewaltige Ausmaß, mit dem die Kliniken durch die Sanktionen in existenzielle Notlagen geraten dürften, deutlich.