Gesetzentwurf für Reform der Notfallversorgung gefährdet die neurologische Notfallmedizin

Der für die Neufassung des Gesetzes zur Reform der weist nach Ansicht der DGN erhebliche Mängel auf. Sie sieht darin eine Gefährdung der Qualität und Leistungsfähigkeit der neurologischen Notfallversorgung. Es muss bezweifelt werden, dass die vorgesehene strukturierte Ersteinschätzung in Notfallleitstellen der Komplexität neurologischer Notfallsymptome gerecht wird: Die Rate an Fehleinschätzungen nach Erstevaluation ist bei neurologischen Notfällen bekanntermaßen hoch.

Die DGN kritisiert auch das Vorhaben, die Leitung von in den Kliniken den kassenärztlichen Vereinigungen zu übertragen, anstatt in den erfahrenen Händen der zu belassen. Das eigentliche Problem, die Überlastung der Notfallstationen, lässt sich nicht durch Verschiebung von Verantwortlichkeiten lösen, sondern durch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Notfallzentren. […]

Pressemitteilung: Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)

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