Zu den Kosten der Klagewelle

versuchen die Verfahrenskosten den Krankenhäusern aufzuerlegen

Nach der durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) ausgelösten der Krankenkassen gegen die haben viele Krankenkassen die entsprechenden Verfahren mittlerweile für erledigt erklärt. Allerdings stellt sich die Frage, wer nun die nicht unerheblichen Verfahrenskosten der Klagewelle tragen wird. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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