Hessen erfasst künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen

„Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, erläutert Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

„Dadurch erhalten wir wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können.“

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