Hessen erfasst künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen

„Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem , einer ären , einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, erläutert Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

„Dadurch erhalten wir wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können.“

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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