Vereinbarung der Aufwandserstattung 2018 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende

Die Aufwandserstattung für die Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der post-mortalen ist Teil des zwischen den Vertragsparteien zu vereinbarenden DSO-Budgets. Ab dem 1. Januar sind von den Entnahmekrankenhäusern die folgenden neuen Erstattungsbeträge gegenüber der DSO in Rechnung zu stellen:

  • Einorgan-/Nierenentnahme: 3.905 Euro
  • Mehrorganentnahme: 5.003 Euro
  • Abbruch während der Intensivstationsphase wegen Ablehnung: 522 Euro
  • Abbruch während der Intensivstationsphase nach Zustimmung: 1.354 Euro
  • Abbruch im : 3.905 Euro

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Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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