Verbandssanktionengesetz – was kommt auf Krankenhäuser zu?

Der Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes vom 16. Juni hat im Vergleich zum aus dem Herbst des Vorjahres eine Änderung erfahren, die große Bedeutung für haben könnte: Anders als bisher sollen nämlich Verbände nur dann dem Anwendungsbereich des VerSanG unterfallen, wenn ihr „Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“ ist. Diese Einschränkung könnte dazu führen, dass auf zahlreiche Krankenhäuser das zukünftige VerSanG von vornherein gar nicht anwendbar ist. Diesen Häusern blieben damit die drakonischen erspart, die das VerSanG für Verbandstaten vorsieht, u.a. Geldbußen in Höhe von zu 10% des (konzernweiten) Jahresumsatzes. […]

Quelle: D+B Rechtsanwälte

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