Transparenz über die Zahlungen an Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen und Intensivbetten

Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/21453

Durch das -Krankenhausentlastungsgesetz wurden für Zahlungen zum Ausgleich für entgangene Erlöse auf Grund der Verschiebung von planbaren Eingriffen bereitgestellt. Die Ausgleichszahlungen betrugen zunächst 560 Euro pro Tag für jedes Haus für jeden zwischen dem 16. März und dem 30. September im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2019 wegfallenden stationären und teilstationären Fall. Außerdem wurde vereinbart, dass es für jedes bis zum 30. September 2020 neu aufgestellte Intensivbett eine Zahlung von 50 000 Euro gibt. Die Ausgleichzahlungen werden vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. In den Zweiten 2020 wurden dafür 11,5 Mrd. Euro eingestellt. Die Prämie für die wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert […]

Fragen an die :

  • Wie lautet der konkrete Algorithmus bzw. der Rechenweg zur Ermittlung der maßgeblichen Parameter zur Einordnung eines Krankenhauses in eine der Ausgleichsstufen?
  • Welche Parameter-Werte bzw. Ober- und Untergrenzen wurden für die Zuordnung in die unterschiedlichen Ausgleichsstufen festgelegt und warum?
  • In welcher Form wurden die in den DRG (Diagnosis Related Groups) ent-haltenen, sehr unterschiedlichen Kostenanteile von Sachmitteln bei der in die Ausgleichsstufen mitberücksichtigt?
  • Wie wurden die besonders kurzen Verweildauern, wie sie in Kinderkran-kenhäusern vorkommen, bei der Zuordnung zu einer Ausgleichsstufe berücksichtigt? […]

: Bundestag (PDF, 254KB)

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