Planung für bedarfsgerechte Krankenhausversorgung muss Geriatrie zwingend einbeziehen
- Kritik an der Besetzung der neu einberufenen „regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“
- Konzept für die stationäre und teilstationäre Versorgung geriatrischer Patienten verabschiedet
Die 32. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes geriatrie kritisiert die Besetzung der neu einberufenen „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ und legt Konzept für die stationäre und teilstationäre Versorgung geriatrischer Patienten vor
Die 32. Mitgliederversammlung des Bundesverbands Geriatrie am 3./4. Mai in Hannover-Langenhagen kritisiert einhellig, dass die von bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einberufene „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ keine altersmedizinische Kompetenz aufweist.
„Schon heute bilden die älteren Patentinnen und Patienten eine der größten Gruppe im Krankenhaus. Angesichts der demografischen Entwicklung werden die betagten und hochbetagten Personen die zentralen Nutzer des Krankenhauses sein“, sagt Dr. Michael Musolf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Geriatrie. „Die Kommission soll eine angemessene zukünftige Versorgungsstruktur entwickeln, somit wäre eine Vernachlässig altersmedizinischer Kompetenz sicherlich nicht zukunftsbezogen.“
Der bundesverband geriatrie hat auf seiner Mitgliederversammlung zudem ein bundesweites Geriatriekonzept verabschiedet. Damit reagiert der Verband auf neue versorgungspolitische Herausforderungen sowohl im Krankenhaus als auch in der rehabilitation. „Um die Versorgung hochaltriger, multimorbider Menschen zukünftig politisch zu planen, stellen wir gern unsere Expertise für die bundesweite, bedarfsorientierte Planung zur Verfügung“, unterstreicht Dr. Musolf.