Nur im Falle einer nachgewiesenen Fehlerhaftigkeit der Abrechnung entfalle der Anspruch auf eine Aufwandspauschale

L 16 KR 421/20 | Landessozialgericht Berlin-, Urteil vom 26.07.2023

Das Krankenhaus kann die Zahlung einer Aufwandspauschale beanspruchen, denn es liegt kein Fall einer nachweislich fehlerhaften Abrechnung vor. Die Klägerin bestreitet den ihr vom MDK zu Last gelegten Kodierfehler und hat die vom MDK vorgeschlagenen Änderungen der Diagnosen und Prozeduren nicht akzeptiert. Eine Rechnungsänderung ist nicht erfolgt. Ob die vom MDK in der vom 4. Juli 2019 behauptete fehlende medizinische Plausibilität der vom Krankenhaus kodierten vorliegt, wäre nur im Wege medizinischer zu klären. Im Hinblick auf den mit der Einführung der Aufwandspauschale verfolgten Zweck kommt indes eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht, denn sie wäre mit dem dargelegten Sinn und Zweck des aF nicht vereinbar […]

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