Krankenhausreform: „Länder brauchen Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen“

Brandenburgs arbeitet an neuem und informiert mit Regionalkonferenzen über Reform

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sieht bei der geplanten noch Änderungsbedarf. „Die besondere Situation der ostdeutschen Länder muss berücksichtigt werden. Denn hier wurden schon Anfang der 90er-Jahre Strukturbereinigungen vollzogen. Unsere unterscheidet sich deutlich der in den westdeutschen Ländern. Zu strenge Voraussetzungen für die Zuweisung der neuen dürfen nicht dazu führen, dass unsere Krankenhausplanung durch die Hintertür vom Bund gestaltet wird. Krankenhausplanung ist Ländersache. Deshalb brauchen wir langfristig Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen“, betont Nonnemacher vor der Sitzung der „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ an diesem Donnerstag in .

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit den Vorbereitungen für einen neuen Krankenhausplan bereits begonnen. Mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in Fachabteilungen muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Anfang 2026 soll er in Kraft treten.

„Alle Krankenhausstandorte werden auch künftig für die regionale, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in unserem dünnbesiedelten Flächenland benötigt. Für geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfs- und zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie“, so Nonnemacher.

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