Krankenhäuser sind bereit die Notfallversorgung zu übernehmen
„Der bekannt gewordene Entwurf eines Gesetzes zur Reform der ambulanten Notfallversorgung zeigt richtige und wichtige Weichenstellungen auf. Insbesondere ist es sehr positiv zu bewerten, dass der Entwurf klar benennt, dass der Großteil der ambulanten Notfallversorgung mittlerweile durch die krankenhäuser geleistet wird.
Wir begrüßen, dass der gesetzentwurf anerkennt, dass das krankenhaus auch zukünftig der Ort ist, an dem die ambulante Notfallversorgung stattfindet. Auch die Verantwortung der Bundesländer für die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung ist ein richtiger Schritt für die Neuordnung des Systems. Die bis dato im Gesetz verankerte Zuständigkeit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hat nicht funktioniert. Die Krankenhäuser stehen bereit gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren“, erklärte der präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. gerald gaß, in einer ersten Bewertung. Die DKG wird am Donnerstag dieser Woche eine außerordentliche Vorstandssitzung zur Reform der ambulanten Notfallversorgung einberufen.
Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.