Hybrid-DRG: KBV und GKV-Spitzenverband schließen Abrechnungsvereinbarung

Für den vertragsärztlichen Bereich haben und die festgelegt

Die der Hybrid-DRG erfolgt in der Übergangsregelung über die reguläre Quartalsabrechnung mit Pseudo-Gebührenordnungspositionen (Pseudo-). Ärztinnen und beauftragen die RLP mit der Abrechnung und reichen ihre Daten mit der regulären Quartalsabrechnung ein. Hierzu geben sie für jede Hybrid-DRG die entsprechende Pseudo-GOP ein.

Für die korrekte Zuordnung der Leistungen wird eine zertifizierte -Software benötigt. Die KV RLP hat in mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen die gemeinsame Beschaffung einer Grouper-Software in Auftrag gegeben.

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