Hybrid-DRG: KBV und GKV-Spitzenverband schließen Abrechnungsvereinbarung

Für den vertragsärztlichen Bereich haben KBV und GKV-Spitzenverband die Abrechnungsbestimmungen festgelegt

Die Abrechnung der Hybrid-DRG erfolgt in der Übergangsregelung über die reguläre Quartalsabrechnung mit Pseudo-Gebührenordnungspositionen (Pseudo-GOP). Ärztinnen und Ärzte beauftragen die KV RLP mit der Abrechnung und reichen ihre Daten mit der regulären Quartalsabrechnung ein. Hierzu geben sie für jede Hybrid-DRG die entsprechende Pseudo-GOP ein.

Für die korrekte Zuordnung der Leistungen wird eine zertifizierte Grouper-Software benötigt. Die KV RLP hat in Kooperation mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen die gemeinsame Beschaffung einer Grouper-Software in Auftrag gegeben.