Hilfszahlungen für Krankenhäuser zur Abfederung der Energiepreissteigerungen und der inflationsbedingten Mehrkosten
Antwort der Bundesregierung auf die kleine anfrage der Fraktion der cdu/CSU – Drucksache 20/5926
Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit umfassende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der krankenhäuser ergriffen. Von März 2020 bis Juni 2022 haben die Krankenhäuser Versorgungsaufschläge und/oder Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund 21 Mrd. Euro erhalten. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Versorgungsaufschläge stellten Instrumente dar, mit denen besondere pandemiebedingte Belastungen der Krankenhäuser ausgeglichen werden sollten. […]
Darüber hinaus wurde für zugelassene Krankenhäuser ein ergänzender Hilfsfonds eingerichtet, aus dem die Krankenhäuser weitere Erstattungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von bis zu 6 Mrd. Euro erhalten können. Von diesem Betrag wurden durch die eingeführten Regelungen bis zu 4,5 Mrd. Euro zum Ausgleich gestiegener energiekosten und 1,5 Mrd. Euro zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch die Energiepreise verursachten Kostensteigerungen vorgesehen. […]