Hilfszahlungen für Krankenhäuser zur Abfederung der Energiepreissteigerungen und der inflationsbedingten Mehrkosten

Antwort der Bundesregierung auf die der Fraktion der / – Drucksache 20/5926

Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit umfassende Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ergriffen. Von März Juni 2022 haben die Krankenhäuser Versorgungsaufschläge und/oder Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund 21 Mrd. Euro erhalten. Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Versorgungsaufschläge stellten Instrumente dar, mit denen besondere pandemiebedingte Belastungen der Krankenhäuser ausgeglichen werden sollten. […]

Darüber hinaus wurde für zugelassene Krankenhäuser ein ergänzender Hilfsfonds eingerichtet, aus dem die Krankenhäuser weitere Erstattungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von bis zu 6 Mrd. Euro erhalten können. Von diesem Betrag wurden durch die eingeführten Regelungen bis zu 4,5 Mrd. Euro zum Ausgleich gestiegener und 1,5 Mrd. Euro zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch die Energiepreise verursachten Kostensteigerungen vorgesehen. […]

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