Leistungsgerechte Vergütung zum Vorteil des Patienten

DKG zum Beitrag im Stern und dem sogenannten „-Appell“

„Deutschland verfügt über ein international anerkannt sehr gutes . Dazu trägt die medizinische Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, ihrer Ärzte und des Pflegepersonals maßgeblich bei“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Kaum ein Gesundheitswesen der Welt schafft so viel Transparenz über die . Die Patienten haben deutschlandweit Wahlfreiheiten, sie haben Zweitmeinungsmöglichkeiten. Insgesamt vollzieht sich das Versorgungsgeschehen unter dem Mehr-Augen-Prinzip. Insbesondere bei schweren Erkrankungen oder langjährigen Erkrankungen sind niedergelassene Ärzte an der Versorgung beteiligt.

„Der Wunsch, die Krankenbehandlung von der Finanzierung des Krankenbehandlungssystems zu entkoppeln, mag sozial ethisch ehrenwert sein, er führt in der Realität, wie viele staatsfinanzierten Gesundheitssysteme zeigen, aber zu keiner besseren Versorgung. Die Gesundheitswesen der sozialistischen Länder und das englische Gesundheitssystem machen dies mehr als deutlich“, so Baum. Die Konsequenzen sind Warteschlangen, Versorgungsrationierungen und grundsätzlich schlechtere Ausstattungen.

Wie bei der Vergütung der niedergelassenen Ärzte ist auch im Krankenhauswesen eine Vergütung in Abhängigkeit erbachter Leistungen und der damit verbundenen grundsätzlich sinnvoll. Hinter hochpreisigen stehen immer auch jährlich neu kalkulierte entsprechend hohe Kosten. Außer Frage für die Krankenhäuser steht allerdings, dass die Fallpauschalen dort ergänzt werden müssen, wo dies erforderlich ist. Zum Beispiel weil gesonderte Vorhaltungen über die Fallpauschalen nicht finanziert werden können. „Das gilt insbesondere auch für die Ausfinanzierung der , bei denen die Tarifsteigerungen über das alleine nicht ausreichend finanziert werden. Darauf weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft seit Jahren hin. Das gilt auch für die unzureichende Finanzierung der Investitionen“ betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Klarzustellen ist allerdings, niemand wird ohne medizinischen Anlass – vom diagnostischen Abklärungsbedarf hin zur Entscheidung über eine Operation – behandelt. Die Bundesregierung hat 2014 umfangreich prüfen lassen, ob es ökonomisch begründete Behandlungen in größerem Umfang in deutschen Krankenhäusern gibt. Dies konnten die Gutachter nicht feststellen. […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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