Fingeramputationen und -replantationen bei unterschiedlichen Kostenträgern: Ist die Vergütung kostendeckend?

Ob eine kostendeckende von Fingeramputationsverletzungen insbesondere mit nachfolgender Fingerreplantation erfolgt und inwiefern dies vom abhängt, ist Gegenstand dieser Untersuchung.[…] Im deutschen ist die Vergütung der Behandlung von Fingeramputationen abhängig vom Kostenträger. Während diese in der gesetzlichen sowohl für Fingerreplantationen als auch für Fingeramputationen in Berufsgenossenschaftlichen Kliniken kostendeckend ist, war dies bei gesetzlich krankenversicherten lediglich bei primären Stumpfbildungen der Fall. Insbesondere bei Fingeramputationsverletzungen, die mit einer Replantation versorgt werden, sollte eine Überarbeitung der Kalkulationsgrundlage in Erwägung gezogen werden, um monetäre Fehlanreize in der zu vermeiden.

Quelle: thieme-connect.com

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