Einigung über Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2020 in Hessen

Die Verbände der und die Ersatzkassen haben in konstruktiven Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen einschließlich der Festlegung der Gesamtverordnungsvolumina sowie der Bestimmung von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen gemäß § 84 SGB V für das Jahr abgeschlossen.

Die Ausgabenobergrenze für Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen beträgt für das Jahr 2020 rund 2,8 Mrd. Euro. Für die von Heilmitteln (z. B. Krankengymnastik, Massagen, Sprachtherapie usw.) liegt sie bei rund 497 Mio. Euro. […]

Quelle: vdek

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