Vierte Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation

Zur Umsetzung der Vorgaben des § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG wurde auf Basis der Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 am Freitag, dem 22. September 2023 die vierte Ziehung von Krankenhäusern, die zur Teilnahme an der verpflichtet werden, unter notarieller Begleitung durchgeführt.

Für den Entgeltbereich „“ wurden insgesamt 50 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein zufällig gezogen wurde. Das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen gem. § 4 Absatz 2 der zur Erhöhung der der ab sofort als pdf-Dokument zur Verfügung.

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