Zur Kodierung eines Harnweginfektes (N39.0) bei liegendem Zystofix (T83.5) ist u.a die „Entnahmestelle“ des Urin zu dokumentieren

L 9 KR 523/17  | Berlin-, vom 26.06.  

Die lückenhafte auf Seiten des Krankenhauses und das Fehlen typischer Krankheitssymptome und die zeitliche Distanz zwischen der Antibiotikaeinnahme und dem Urinbefund sprächen dafür, dass es sich nicht um einen Harnwegsinfekt gehandelt habe. […]

Für den Fall lässt sich aus der Anforderung an das Labor die Entnahmestelle nicht erkennen. Es ist somit zwar möglich, aber nicht nachgewiesen, dass es sich um Katheterurin handelte, bei welchem bereits die Keimzahl von 1.000 KbE/ml den Nachweis eines Harnwegsinfekts erbringt, wonach bei einer Keimzahl im Katheter-Urin bei einer KbE/ml von 104 d.h., (10.000 KbE/ml = ein HWI möglich ist). Dies habe das Krankenhaus versäumt, die fehlende Dokumentation geht zu ihren Lasten.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

 

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