Arbeitshilfe „Begutachtung des OPS-Komplexkodes 8-918 Multimodale Schmerztherapie“

Endfassung vom 28.11.2017 mit Ergänzung vom 25.04. – SEG 4 Sozialmedizinische Expertengruppe 4 „Vergütung und Abrechnung“ der MDK-Gemeinschaft

Dieser gibt Hinweise zur Beurteilung der Notwendigkeit einer vollstationären multimodalen Schmerztherapie sowie zu ausgewählten Kriterien des OPS 8-918 (Struktur- und Leistungsmerkmale).
Nicht möglich ist das Aufstellen harter Kriterien dafür, welche und welche Fallkonstellationen eine vollstationäre Behandlung mit multimodaler Schmerztherapie benötigen. Diese Entscheidung kann immer nur individuell in Abhängigkeit vom Patienten und den geplanten/durchgeführten Maßnahmen durch den Krankenhausarzt getroffen und durch den MDK-Gutachter aus ex ante Sicht beurteilt werden.

Download: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) (PDF, 764KB)

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