Fallzusammenführung aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig

L 1 KR 315/14 | Sächsische , vom 13.02. – Kommentar Legal

In § 8 Abs. 5 heißt es seit dem 01.01.2019: In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig. Dass vertragliche Regelungen auch bei Fallgestaltungen aus der Zeit vor dem PpSG eine mit dem begründete Fallzusammenführung ausschließen, zeigt das inzwischen rechtskräftige Urteil des Sächsischen LSG vom 13.02.2019 auf eindrückliche Weise. […]

Quelle: BDO Legal

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