Keine Fallzusammenführung bei Unklarheit über die weiteren Maßnahmen
L 4 KR 72/17 | landessozialgericht baden-württemberg, urteil vom 25.01.2019 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Das LSG Baden-Württemberg hat in einer typischen Fallgestaltung entschieden, dass es nicht auf die expost-Betrachtung ankomme, ob ein stationärer Aufenthalt günstiger gewesen wäre als zwei. Zu prüfen sei, ob unter Zugrundelegung der Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Entlassung aus der ersten stationären krankenhausbehandlung von den krankenhausärzten wirtschaftlich gehandelt wurde. Lagen – wie im vorliegenden Fall – zum Zeitpunkt der Entlassung die maßgeblichen Befunde noch nicht vor, die für die weitere Versorgung wegweisend waren, habe das krankenhaus mit einer Entlassung nicht unwirtschaftlich gehandelt. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner