Keine Fallzusammenführung bei Unklarheit über die weiteren Maßnahmen

L 4 KR 72/17 | , vom 25.01. – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG Baden-Württemberg hat  in einer typischen Fallgestaltung entschieden, dass es nicht auf die expost-Betrachtung ankomme, ob ein ärer Aufenthalt günstiger gewesen wäre als zwei. Zu prüfen sei, ob unter Zugrundelegung der Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Entlassung aus der ersten stationären von den ärzten wirtschaftlich gehandelt wurde. Lagen – wie im vorliegenden Fall – zum Zeitpunkt der Entlassung die maßgeblichen Befunde noch nicht vor, die für die weitere Versorgung wegweisend waren, habe mit einer Entlassung nicht unwirtschaftlich gehandelt. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das könnte Dich auch interessieren …