Corona-Leerstandspauschalen 3.0

Der Deutsche hat das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, welches u.a. Ausgleichszahlungen für die Freihaltung von Behandlungskapazitäten ab dem 18. November zum 31. Januar 2021 vorsieht (BT-Drs. 19/24334).

Voraussetzung für die Ausgleichszahlungen ist eine 7-Tages-Inzidenz der COVID-19-Fälle im betreffenden Land- oder Stadtkreis von über 70 je 100.000 Einwohner. Ab einem Anteil der freien betreibbaren Intensivbetten von unter 25 Prozent kann die für die zuständige Behörde bestimmen, die für eine Ausgleichszahlung berechtigt sind. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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