Bundesrechnungshof: Bericht über die Prüfung ausgewählter coronabedingter Ausgabepositionen des Einzelplans 15 und des Gesundheitsfonds

Abgabe von Schutzmasken an vulnerable Personengruppen, Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und Aufbau von Intensivbettenkapazitäten

Der Bundesrechnungshof hat die Abgabe von Schutzmasken an besonders vulnerable Personengruppen, die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser sowie die Förderung zum Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten untersucht. Angesichts sich auch künftig abzeichnender Leistungen mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt in Milliardenhöhe sieht sich der Bundesrechnungshof veranlasst, dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über seine wesentlichen Feststellungen zu berichten […]

Die Ausgleichszahlungen nach § 21 KHG ermöglichten vielen Krankenhäusern im vergangenen Jahr eine massive Überkompensation aus Steuermitteln: Bei sinkender Bettenauslastung um knapp 8 Prozentpunkte wuchsen die Zahlungen der Krankenkassen für im Jahr gegenüber 2019 um 1,7 %. Hinzu traten die Ausgleichszahlungen des Bundes, die allein im Jahr 2020 10,2 Mrd. Euro betrugen. Der Bund hat damit nicht überwiegend Zahlungen zur Aufrechterhaltung freier Krankenhauskapazitäten für COVID‐19‐Patientinnen und ‐ geleistet, sondern vielmehr das betriebswirtschaftliche Risiko einer nicht ausreichenden Belegung der Krankenhäuser mitgetragen […]

Für den Aufbau neuer zahlte das BAS von Mitte März 2020 bis An‐fang März 2021 rund 686,1 Mio. Euro aus. Das BMG stellte fest, dass es bei der Definition eines „Intensivbetts“ einen Interpretationsspielraum gab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Intensivbetten sei wegen einer fehlenden einheitlichen Definition nicht sicher ermittelt worden. Noch im März 2021 lagen dem BMG diesbezüglich keine validen Informationen vor […]

Quelle: Bundesrechnungshof (PDF, 363KB)

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