Bundesgesetzlicher Vergütungsrahmen 2023 reicht nicht mehr aus für eine sichere Patientenversorgung

der 2023 durch Bundesvorgaben – Kurzfristige Unterstützung durch bayerischen Hilfsfonds

Traditionell ist die Zusammenarbeit der Krankenhäuser in mit den im Freistaat vertrauensvoll. Doch die Partner der Selbstverwaltung sind weitgehend abhängig von Bundesvorgaben, die eine auskömmliche nicht mehr sicherstellen.

In diesem Jahr durften die je Behandlungsfall lediglich um 2,32 % steigen – deutlich unterhalb der Inflationsrate.

„Für das kommende Jahr einigte sich die Bayerische Krankenhausgesellschaft mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen über einen Anstieg von 4,37 %, der exakt dem Höchstwert entspricht, den der Bundesgesetzgeber maximal ermöglicht“ so Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.

„Damit ist es den nicht ansatzweise möglich, die Inflationskosten aus 2022 und 2023 auszugleichen. Wir verstehen nicht, warum der Bundesgesundheitsminister damit die Kliniken im nächsten Jahr in die Existenznot treibt und die Ökonomisierung weiter verschärft, während er öffentlich andere Dinge verspricht.“ so Engehausen nach Abschluss der Verhandlungen in München.

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