Ambulante Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern müssen weiter ausgebaut werden

DKG zur Unterzeichnung des -Vertrags

Der -Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zentrale Weichenstellungen getroffen, um die voranzutreiben. Dazu einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) und unterzeichneten den aktualisierten . Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um das ambulante Potential der Kliniken besser zu nutzen. 208 neue -Kodes sind im Katalog enthalten. Für Patientinnen und Patienten ergeben sich nunmehr fast 3100 Leistungen, die vor allem im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich durchgeführt werden können.  […]

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