Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2021 in Höhe von 3.747,98 Euro vereinbart

gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG für den Vereinbarungszeitraum 2021

Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des für den Vereinbarungszeitraum 2021 3.747,98 Euro. Der daraus gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche hat folgende Grenzwerte:

  • Obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 3.841,68 Euro
  • Untere Korridorgrenze (- 1,02 %) 3.709,75 Euro

: GKV-Spitzenverband

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