Berliner Krankenhausgesellschaft: Klinik-Liquiditätshilfen kein Mittel gegen Krankenhaussterben
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2023 den überarbeiteten Gesetzentwurf des krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Die Krankenhäuser sollen kurzfristig Liquiditätshilfen erhalten. Die strukturelle Unterfinanzierung der Häuser wird damit keinesfalls behoben, so die berliner krankenhausgesellschaft.
Die im Krankenhaustransparenzgesetz beschlossenen Liquiditätshilfen sind keinesfalls Mittel zur nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung, so Marc Schreiner, geschäftsführer der Berliner krankenhausgesellschaft (bkg). „Nach unseren Berechnungen betragen die Liquiditätshilfen nicht die kolportierten 5 Mrd. €, werden deutlich darunter liegen und auch erst spät zur Auszahlung kommen. Zudem wirken die Liquiditätshilfen dem Defizit durch die inflationsbedingten Steigerungen nicht entgegen. Mit Einmal-Hilfen ohne strukturellen Kostensteigerungseffekt werden Krankenhäuser immer wieder Hilfe von Bund, Ländern und Kommunen zum Überleben benötigen […]