Zi legt Analyse landesrechtlicher Vorgaben zur Vergütung des Rettungsdienstes vor

  • Kooperationspotenzial mit der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht ausgeschöpft
  • „Ungleichbehandlung beenden, Kostendeckungsprinzip muss auch für Ärztlichen gelten“

Die gesundheitspolitische Diskussion darüber, wie insbesondere knappe personelle Ressourcen in der Akut- und Notfallmedizin effizient eingesetzt und Hilfesuchende in die für sie angemessenen Versorgungsangebote gelenkt werden können, hat zuletzt wieder an Dynamik gewonnen. Auch die „ für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat sich in ihren kürzlich vorgelegten Empfehlungen zur Reform des Rettungsdienstes erneut für eine engere digitale Integration der zentralen Rufnummern 112 und 116117 ausgesprochen. Um knappe Ressourcen effizienter einzusetzen, müssen auch Prozesse in den Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und in den Rettungsleitstellen aufeinander abgestimmt werden. Dies wird zum Teil dadurch erschwert, dass, wie die Regierungskommission feststellt, „die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes, die Einzelheiten seiner Organisation, Durchführung und Finanzierung in den 16 Landesrettungsdienstgesetzen oft unterschiedlich geregelt“ sind.

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