Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag gemäß § 291a Absatz 7a SGB V geschlossen

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstattung der für die -Infrastruktur geschaffen.

Die regelt die krankenhausindividuelle Ermittlung eines Telematikzuschlages. Berücksichtigung findet die notwendige Ausstattung mit Hardware-Komponenten wie beispielsweise -Kartenterminals und Konnektoren sowie Anpassungen der bestehenden Infrastruktur und Primärsysteme. Weiterhin enthalten sind die im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur wie z. B. die Wartung der Komponenten und die Kosten für die notwendigen elektronischen Ausweise der Krankenhäuser und ihrer Ärzte […]

: Vereinbarung (PDF, 1.0MB)
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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