Aufnahme in den Krankenhausplan ersetzt einen bereits bestehenden Versorgungsvertrag

S 19 KR 1179/14 | Sozialgericht Freiburg, vom 05.07.2021 – Kommentar

SG Freiburg bestätigt Subsidiarität des Versorgungsvertrages nach § 109 SGB V gegenüber der

Ein , der bei Aufnahme in den bereits besteht, wird durch die Aufnahme in den Krankenhausplan vollständig ersetzt. Ein Nebeneinander beider Versorgungsverträge ist zumindest innerhalb derselben Fachabteilung eines Plankrankenhauses nicht möglich. Das hat das Sozialgericht (SG) Freiburg mit Urteil vom 5. Juli 2021 – S 19 KR 1179/14 – entschieden. […]

Quelle: Solidaris

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