Krankenhausreform am Bedarf der Bevölkerung ausrichten

Krankenhausgesellschaft zum Reformkonzept und der ersten Folgenabschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Vorschlägen der Regierungskommission

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) hat folgende Erwartungen an die Bundes- und Landespolitik:

  • Die erforderliche Krankenhausfinanzierungsreform auf Bundesebene muss die Grundlagen für die wirtschaftliche Sicherstellung der unter den veränderten Rahmenbedingungen gewährleisten.
  • Eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung, verstärkt durch die gegenwärtige Inflation
    i. V. m. den gesetzlich regulierten Entgelten, belastet die Krankenhäuser. Diese benötigen finanzielle Überbrückungshilfen zu einem Inkrafttreten der Krankenhausreform.
  • Es besteht großer in den . Hier muss der Freistaat Sachsen seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Zudem muss auch der Bund prüfen, wie er einen notwendigen strukturellen Umbau finanziell unterstützen kann.
  • Die Krankenhausreform soll darüber hinaus die bewährten Strukturen erhalten und Grundlagen für die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen einschließlich der sektorenübergreifenden Versorgung schaffen und dadurch die Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten ermöglichen.
  • Die zu schaffenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen müssen die Länder bzw. die Beteiligten in den Ländern in die Lage versetzen, die Krankenhausstrukturen kontinuierlich den konkreten, regional unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Es bedarf keiner „-Revolution“ oder „Jahrhundertreform“, sondern einer „Krankenhausreform mit Augenmaß“, die ausreichend Gestaltungsspielraum für die Länder und Beteiligten ermöglicht.
  • Bereits heute ist eine Überforderung des Krankenhauspersonals durch die Summe der laufenden gesetzlichen Regulierungen zu beobachten. Dringend erforderlich ist eine Deregulierung im . Dokumentations- und Nachweispflichten müssen drastisch reduziert werden. muss Ländersache bleiben. Versorgungsentscheidungen müssen auch weiterhin vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheiten getroffen werden.

KGS-Geschäftsführer Friedrich R. München zum Reformprozess: „Die Politik und die Akteure im sächsischen Gesundheitswesen müssen eine realistische Perspektive für eine gute Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen und in den Städten aufzeigen. Dabei sollten die Krankenhäuser beim Reformprozess aktiv beteiligt werden.“ […]

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