AOK stellt Selbstverwaltungsprinzip infrage

DKG zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz ()

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgesehenen Änderungen zum Pflegebudget entschieden ab. Rückwirkend soll hier eine Regelung der Selbstverwaltungspartner ausgehebelt werden. „Im Dezember 2020 haben sich der und die DKG nach langem Ringen um einen guten Kompromiss darauf verständigt, die neuen Regelungen für das Vereinbarungsjahr 2020 ausdrücklich als Empfehlungen umzusetzen. Die nun von der AOK vehement geforderte Änderung dieser Selbstverwaltungsvereinbarung durch den Gesetzgeber konterkariert das bewährte Selbstverwaltungsprinzip“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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