Wahlleistungsvereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist
4 O 229/22 | landgericht Frankenthal, urteil vom 24.02.2023
5 U 34/23 | oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 03.07.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann
Ist in dem Zeitpunkt, in dem ein Patient mit einer Klinik eine wahlleistungsvereinbarung für eine Chefarztbehandlung abschließt bereits erkennbar, dass der chefarzt zum vereinbarten Operationstermin verhindert ist, so kann die Klinik mit dem Patienten aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit wirksam vereinbaren, dass der Patiemt dann durch einen namentlich benannten Vertreter des Chefarztes behandelt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stellvertretervereinbarung individuell ausgehandelt ist […]