Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung bei Einweisung aufgrund eines Notarzteinsatzprotokolls

S 39 KR 1723/22 | , vom 11.10.2023

  • Von der in § 75 Abs. 1b S. 1 SGB V enthaltenen Öffnungsklausel für abweichende landesrechtliche Regelungen hat der Freistaat mit Art. 14 Abs. 1 BayRDG Gebrauch gemacht. In Bayern ist damit die nicht Aufgabe des Bundeslandes, sondern der kassenärztlichen Versorgung.
  • Ein Notarzteinsatzprotokoll kann den Anforderungen einer ärztlichen Verordnung von i.S.v § 115a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SGB V genügen.

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