Trägerwechsel eines Krankenhauses: Der Versorgungsauftrag darf keine Lücke haben

VG 21 K 3261/20 | Verwaltungsgericht , Urteil vom 19.04.2023 – Kommentar

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat geurteilt, dass die Berechtigung zur Führung von eines Krankenhausträgers für das einzelne nicht von den Einzelregelungen eines zivilrechtlichen Übernahmevertrages des früheren Krankenhausträgers mit dem neuen Krankenhausträger abhängt. Insbesondere soll es nicht entscheidend sein, ob eine umfassende Rechtsnachfolge stattgefunden habe. Voraussetzung für die Verhandlungsberechtigung sei letztlich der faktische Weiterbetrieb des Krankenhauses und zusätzlich die – gegebenenfalls auch zeitlich nachfolgende – Zuweisung der Rechte und Pflichten aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses an den betreibenden Krankenhausträger.

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