Streit um Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser könnte am BVerwG landen

Das In­sel­kran­ken­haus Bor­kum er­hält für das Jahr kei­nen Si­cher­stel­lungs­zu­schlag, mit dem vor­zu­hal­ten­de Ein­rich­tun­gen bei man­geln­der Aus­las­tung re­fi­nan­ziert wer­den sol­len. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lü­ne­burg hat mit Ur­teil vom 19.05. ent­schie­den, dass die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nicht vor­lie­gen, hat aber wegen der grund­sätz­li­chen Be­deu­tung der Fra­gen zum Si­cher­stel­lungs­zu­schlag für die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung die Re­vi­si­on zu­ge­las­sen. […]

Quelle: beck-aktuell

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