Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20%, stellt die Formulierung „vereinzelt“ keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar

8 U 219/16 | Oberlandesgerichts , vom 26.03.

Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden, entschied das Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil. […]

: Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen (PDF, 142KB)

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