Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20%, stellt die Formulierung „vereinzelt“ keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar

8 U 219/16 | Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019

Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil. […]

Pressemitteilung: Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen (PDF, 142KB)