Landessozialgericht erklärt Qualitäts­prüfungs-Richtlinie (vertragsärztliche Versorgung) des G-BA für rechtswidrig

L 7 KA 52/14 |  -Bran­denburg, Urteil vom 09.05.

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) für rechtswidrig erklärt (Az.: L 7 KA 52/14). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung () rät den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die entsprechenden Stichproben­prüfungen zunächst auszusetzen. Der G-BA muss die betroffene Richtlinie laut KBV nun überarbeiten. Die Revsision hat das LSG nicht zugelassen […]

Quelle: Ärzteblatt

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