Einsicht in die Patientenakte nach der neuesten Rechtsprechung

4 W 386/21 | OLG Dresden, Beschluss vom 8.06.2021 – Kommentar anwalt.de

Das OLG Dresden hat entschieden: Die ist an den zu übersenden. Die sind vom Patienten zu tragen. Mit der Einführung des Behandlungsvertrages in den §§ 630a ff. BGB wurde auch explizit in § 630g BGB geregelt, dass dem Patienten Einsicht in die vollständige Patientenakte zu gewähren ist. […]

Quelle: anwalt.de

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