Nachweispflicht zur datenschutzkonformen Sicherung von Patientenunterlagen für den Insolvenzfall

Krankenhäuser in sollen entsprechende Nachweise für die Bezirksregierungen vorhalten

Mit dem am 18. März 2021 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes (KHGG NRW) wurde mit § 34c KHGG NRW auch eine Regelung zum Patientendatenschutz als Vorsorge für den Insolvenzfall eingeführt. Anlass für die Einführung der Regelung waren Fälle aus der Vergangenheit, bei denen sich Unbefugte Zutritt zu den Räumen eines geschlossenen bzw. verlassenen Klinikgebäudes verschafft und die dort gelagerten Patientenakten gesichtet und teilweise sogar im Internet veröffentlicht hatten […]

Quelle: Solidaris

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